Engelhart, Herr zu Weinsberg, Landvogt der Herrschaft von Österreich, entscheidet als Schiedsrichter einen Streit zwischen Marquard (Marken) von Schellenberg, seiner Ehefrau Katherina von Wolffurt sowie dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern zu Konstanz einerseits und Götz von Hünenberg dem Älteren sowie dem Bürgermeister, Rat und den Bürgern der Stadt Zürich andererseits betreffend die Gefangenschaft des von Hünenberg, die Totschläge und Güter, die Frau Katharina von Wolfurt von ihrem seligen Mann, Ritter Türing von Hallwil erbte, nämlich in den Ämtern Maschwanden und Horgen und um den Zürichsee, die Pfand von Österreich sind und nun an Götz von Hünenberg fallen, ferner die entsprechende Auslieferung der Briefe sowie eine von Marquard noch zu erwirkende Bestätigung dieses Vertrages durch Herzog Leopold.


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Vidimus des Gebhard Ehinger im Landesregierungsarchiv Innsbruck vom 4.8.1397, II n. 1223.