Graf Hugo von Werdenberg und seine Ehefrau Anne von Wildenberg erklären, dass sie die Burg Greifenstein, Bergün, Leute und Güter der Kirche Chur verpfändet und sich deshalb verpflichtet haben, auf einem der vier Landgerichte zu Schaan, Rankweil, Schwarzach oder Lindau die Übergabe bis längstens zwei Monate nach den nächsten Weihnachten zu vollziehen.


Die als Bürgen genannten vierzehn adeligen Herren, die im andern Falle das Einlager in offene Wirtshäuser auf sich nehmen müssen, haben sich, wenn sie oberhalb der Luziensteig ansässig sind, in der Stadt Chur, sonst in der Stadt Feldkirch einzufinden.

______________

Original im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien.