Bischof Hartmann von Chur, die Stadt und die Gotteshausleute von Chur schliessen mit den Eidgenossen des Bundes ob dem Bodensee einen Nichtangriffsvertrag auf zehn Jahre, wobei der Bischof einen von diesem Bund zwischen ihm und seinen Leuten im Walgau gefällten Schiedsspruch anerkennt.


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Original im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien.