Bischof Hartmann von Chur erklärt, dass er es nach dem Rat seiner Freunde und des Gotteshauses dem Bischof Georg von Trient überlässt, die versprochene Wiedergutmachung von Seite der Herrschaft von Österreich, als er aus ihrer Gefangenschaft entlassen wurde, seine Ansprüche wegen des Schadens durch die Gefangenschaft, sowie den Schaden, den die Churer Gotteshausleute während seiner Gefangenschaft von denen von Matsch erlitten, nach Anhören beider Teile festzustellen.


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Original im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien.