Herzog Friedrich von Österreich und Bischof Hartmann Bischof von Chur geloben den zwischen ihnen durch Graf Eberhard von Württemberg erlassenen Schiedsspruch einzuhalten.


Alle Streitigkeiten sollen ausgeglichen und alle, die beiderseits dabei beteiligt waren, sollen in den Frieden aufgenommen sein, namentlich Lutz Griesinger. Herzog Friedrich soll dem Bischof bis nächste Pfingsten tausend Gulden bar oder in Salz, auf Martini wieder tausend Gulden bar oder in Salz, ebenso auch auf St. Georgentag danach bezahlen. Das Salz soll zu Hall im Inntal zum jeweiligen Tagespreis gegeben werden. Bischof Hartmann soll dem Herzog einen gesiegelten Empfehlungsbrief für eine ausserordentliche Steuer von den Geistlichen im Tiroler Teil seiner Diözese geben, die von Chur lehenbaren Klöster und Kirchen ausgenommen. Alle beiderseitigen Abmachungen sollen in Kräften bleiben. Der Schaden Hartmanns infolge seiner Gefangennahme soll gegen den Schaden, den er durch seinen Zug in das Gebiet Friedrichs angerichtet hat, ausgeglichen sein.

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Original im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien.