König Friedrich gebietet Eglolf von Schellenberg und seinen Leuten, die Burggrafen auf Starhemberg sind, die Vogtei der Güter des Klosters in Weikersdorf oder anderswo nicht an sich zu ziehen, da die Vogtei des Klosters Rein und aller seiner Güter in Österreich und der Steiermark ihm als wahrem Herrn nach besonderem Rechte gehöre.
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Original im Stiftsarchiv Rein (Steiermark).
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