Vor Heinrich von der Schär, Stadtschreiber zu Lindau, der für den Stadtammann zu Gericht sitzt, klagen neun Bauern aus Wasserburg gegen Hans Renner, er habe sie beim Lindauer Gericht gepfändet für die Schulden ihres Leibesherrn Marquard („Maercken“) von Schellenberg von Wasserburg, wogegen die Leute eidlich bezeugen, dass sie bloss Vogtleute Marquards von Schellenberg seien, worauf sie das Gericht von Renner ledig spricht. Renner klagt weiter, der von Schellenberg habe Schulden, die sie ihm zahlen sollten. Sie werden aber von dieser Zahlung ledig erklärt.


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Abschrift (B') im Stiftsarchiv St. Gallen N. 3. Q. 17, fol. 40' unten - 41 oben. Insert im Originalspruchbrief vom 13. April 1461.