Der Ammann von Chur beurkundet, dass der Ritter Jakob von Marmels Güter der Bürger von Luzern für Ansprüche an die Herzöge von Österreich vor seinem Gericht habe arrestieren lassen und dass der Arrest auf Einspruch der Luzerner aufgehoben sei, da sie bewiesen haben, dass sie für die Herzöge nicht gepfändet werden dürfen. Unter den Zeugen: Johann von Triesen.


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Original StaatsA Luzern. 401 / 7399.