Landvogt Engelhard von Weinsberg und die österreichischen Räte weisen im Streit zwischen Heinrich Stapfer von Wollerau einerseits und Anna Manesse und Hans von Schellenberg andererseits um eine Schuld des verstorbenen Götz Mülner die Klage Stapfers ab, da er für sein Guthaben von 270 Gulden durch einen Geldzins von 25 Stück aus dem Kelnhof Lunkhofen gesichert sei, der Zins stehe ihm aber bis zur Ablösung mit 270 Gulden zu.


______________

Original StadtA Bremgarten, 89.