Priorin und Schwestern des Augustinerinnenklosters St. Peter bei Bludenz beschliessen ein Statut über die Rechte von ausgestretenen Schwestern. Als letzte des namentlich aufgeführten Konvents ist Katherina Triesnerin erwähnt.


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Original KlosterA St. Peter Bludenz.
Druck: H. Sander, Beiträge z. Gesch. d. Frauenklosters St. Peter bei Bludenz (1901), S. 108, Nr. 3.