Kunz Zeindring, Bürger zu Lindau, erklärt, dass er sich gegen Marquard von Schellenberg und dessen Erben verpflichtet habe, das Neugereute oder den neugeschaffenen Weingarten zu Degelstein, den er von Marquard zu Zinslehen hat, mit ordentlichem Rebbau instand zu halten, andernfalls können Marquard oder seine Erben diesen an sich ziehen, bis er von ihm in Ordnung gebracht wird.


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Original im Hauptstaatsarchiv München, Lindau Reichsstadt Urkunde n. 67.