Graf Rudolf von Montfort, Herr zu Feldkirch erklärt vor offenem Gericht an der Reichsstrasse, dass er mit Rat und Willen aller seiner Kinder und anderer Verwandten seiner Ehefrau Elsbeth, Graf Heinrichs Tochter von Nellenburg, und ihren Erben zu einem rechten Pfand Besitzungen und Einkünfte eingesetzt habe.


Aufgezählt werden eine Reihe von genannten Leuten mit Leib und Gut zu Göfis, Satteins und Altenstadt, ausserdem genannte Lehengüter mit ihren Zinsleistungen zu Sulz Rankweil, Brederis Altenstadt, Fraxern Litschis, Beschling, Schlins, Tisis, Düns, Satteins, in Zwischenwasser zu Muntlix; dann von "Bertschins hof von Salvms, giltet iärlich vier scheffel waissen, vier scheffel korns, sechs hünrr vnd hvndert aiger. Vss dez helwers hof fünf scheffel waissen geltz. Mängins hof ze mvran (Mauren) giltet iärlich vier scheffel waissen, vier scheffel korns, ainn scheffel gersten, ain scheffel hirs  vnd ainen scheffel Bonan."  Ferner von Rankweil, Nenzing, Satteins und schliesslich sein Haus und seine Herberge in der Neustadt gelegen unter der Burg zu Feldkirch, alles zusammen um 1325 Pfund Pfennig Konstanzer Münze zu Morgengabe und Heimsteuer laut der Urkunde, die Elsbeth darüber hat, bis zur Ablösung nach seinem Tode durch seine Erben. Erfolgt diese vor St. Johannistag zur Sonnwende, dann gehört der Jahresnutzen den Erben, sonst mit Zins und "stüra" des folgenden Herbstes seiner Ehefrau. Rudolfs Söhne Ulrich und Dompropst Rudolf zu Chur sollen ihr rechte Garanten sein. Beide erklären, dass diese Verpfändung mit ihrem Rat und Willen geschehen ist und besiegeln die Urkunde mit.

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Original im Hauptstaatsarchiv München, Vorderösterreich Urkunde n. 49.