Die zu Lindau tagenden Gesandten der Reichsstädte des Bundes um den See entscheiden als erwählte Schiedsrichter die Streitigkeiten zwischen Graf Heinrich von Montfort, Herr zu Tettnang, und seinen Söhnen einerseits und den Brüdern Hans und Heinrich von Schellenberg und den ihren andererseits wegen der Feste Prassberg, welche Graf Heinrich und sein Sohn Wilhelm dem Hans von Schellenberg abgenommen haben.


Graf Heinrich erklärt, er habe das nicht für sich selbst getan, sondern für den Abt und das Gotteshaus Kempten, da er deren Vogt sei, um ihnen endlich zu ihrem Rechte gegen den von Schellenberg zu verhelfen. Die Gesandten sprechen das Urteil, dass Graf Heinrich und sein Sohn den Städten die Feste Prassberg und was darin war und noch vorhanden ist, überantworten sollen bis zum nächsten Montag; was aber nicht mehr vorhanden ist, darüber sollen die Städte entscheiden. Alle Gefangenen beiderseits sollen frei sein; über den in der Feste Prassberg erschlagenen Knecht und seine Hinterlassenschaft werden die Städte beschliessen. Der Mann Graf Heinrichs, den die von Schellenberg gefangen, ihm sein Vieh genommen und niedergeschlagen haben, soll frei sein und was vom Vieh vorhanden ist, soll man ihm übergeben, über das verlorene entscheiden die Städte.

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Original im Hauptstaatsarchiv München, Montfort n. 48.