Herzog Leopold und Friedrich erklären, dass Graf Wilhelm von Montfort-Bregenz ihr Rat und Diener geworden ist und ihnen laut Vertrag gegen jedermann helfen soll, ausser gegen Bischof Hartmann von Chur, wenn dieser von ihnen wider Recht bekriegt wird. Da Wilhelm nun auf seinen Pakt mit Bischof Hartmann verweist, wird vereinbart, dass falls Bischof Hartmann die Herzöge wider Recht bekriegt, Graf Wilhelm nicht verpflichtet ist, diesen mit seiner Festung und Stadt Bregenz zu helfen, doch alle seine Klausen, Wege und Strassen offenhalten soll; mit den Schlössern und Gebieten, Leuten und Gütern, die Wilhelm für die Herzöge erobert hat, soll er volle Hilfe leisten.


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Original im Hauptstaatsarchiv München, Pfalz-Neuburg Bestallungen (überstellt aus den Montforter Urkunden) n. 53.