Die Brüder Marquard und Ulrich, Ritter von Schellenberg, übernehmen auf Bitten des Abtes und Konventes von Weingarten auf sechs Jahre die Vogtei über vier Güter, genannt Huben in Ottershofen, und eines in Reute bei Wangen gegen je ein Viertel Haber mit der Erklärung, dass sie von den Bauern dieser Güter weder Steuer noch Herberge oder eine andere Auflage verlangen werden, widrigenfalls Weingarten jemand anderen zum Vogt machen kann. Auch dürfen sie die Vogtei weder verkaufen noch verpfänden oder verleihen.


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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 515 Kloster Weingarten n. 603.