König Albrecht erklärt, er habe dem Grafen Eberhard von Württemberg die Gnade erwiesen, dass niemand von seinen Amtleuten einen Beamten oder Untertanen des Grafen in den Dienst oder als Bürger in eine Reichsstadt aufnehmen solle. Ist dies ohne Absicht doch geschehen, soll das innert Monatsfrist rückgängig gemacht werden.


Graf Eberhard erhält ausserdem für seine Dienste und den Schaden, den er erlitten, 2000 Mark Silber. Dafür setzt ihm Albrecht die Burg zu Spitzenberg und die Stadt Kuchen sowie die Vogtei über das Kloster zu Lorch als Pfand, berechnet auf 200 Mark Silber Einkünfte. Er setzt ein Schiedsgericht über die Anstände zwischen ihm und dem Grafen: Graf Burkard von Hohenberg, Marquard von Schellenberg und Wolfram vom Stein, Ritter.

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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 51 Kaiserselekt n. 186.