Hepp ( = Hermann) der Apt, Bürger zu Memmingen erklärt, dass er für die Vogtei über die Güter zu Reinstetten dem Ritter Marquard demn Alten von Schellenberg 112 Pfund Haller bezahlt hat, unter der Bedingung eines Wiederkaufes in bestimmter Frist, wie beide das einander urkundlich bestätigt haben. Wenn Marquard von Schellenberg oder seine Erben den Wiederkauf abschliessen, dann sollen von der Kaufsumme von 112 Pfund Haller 52 Pfund Haller dem Prior, Propst und Konvent des Klosters Ochsenhausen gehören. Hepp, der Apt, und seine Erben sollen von dieser Vogtei jährlich nicht mehr als sechs Pfund Haller als Steuer und die üblichen Fasnachthühner beziehen. Kaufen Marquard und seine Erben die Vogtei nicht zurück und stirbt Hepp der Apt ohne Leiberben, dann kann das Kloster die Vogtei mit 60 Pfund Haller an sich kaufen oder von jemandem, der ihnen erwünscht ist, kaufen lassen.


Zeugen sind der Abt von Rot, Marquard der alte Ammann von Memmingen, Konrad Knetstuol, C. der Stadtschreiber, Johann der Taentel sein Bruder.

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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 481 Kloster Ochsenhausen n. 1072.