Kaiser Ludwig der Bayer erklärt, dass er den Propst, Konvent und das Kloster Ochsenhausen mit Leuten und Gütern in seinen Schutz genommen hat und ermahnt Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Ulm, den genannten Propst als Bürger aufzunehmen und ihn samt seinem Gotteshaus zu schützen vor dem von Schellenberg, Vogt des Klosters, und nicht zu gestatten, dass sie ihr Vogt über das alte Recht und das festgesetzte Vogtrecht hinaus beschwere oder jemand anderer sie an ihren Leuten und Gütern schädige. Auch mahnt er sie, da das Kloster jetzt sehr in Not ist, von ihm (nur) eine Steuer zu nehmen, die es gut aufbringen kann.


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Vidimus im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 481 Kloster Ochsenhausen n. 202 von 1469 September 6 durch Peter Spitaler und Ulrich Propst zu Wengen-Ulm.