Die Brüder Hans und Heinrich von Schellenberg erklären, dass sie dem Hans Muttenhuser, Bürger zu Waldsee, und seinen Erben Älla die Böschin, Eheweib von Kunz des Boschen von Aulendorf, und alle ihre Kinder, die sie jetzt hat und noch bekommt, mit Leib und Gut um 35 Pfund Haller verkauft haben.


Als Gewähren geben sie Josen von Utenriet, der das Recht hat, einen Schaden von den Verkäufern durch Pfändung an allen ihren Leuten und Gütern wieder hereinzubringen. Es siegeln die Verkäufer und Jos von Uttenriet.

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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 515 Weingarten Leibeigenschaft.