Heinrich von Schellenberg und Hans von Schellenberg, Ritter, sein lieber Vetter, bekennen für sich und ihre Erben und das Kind des sel. Konrad von Prassberg samt Erben, dessen Vögte sie sind, dass sie dem Kunz Mangolt das Gut in Prassbergsau um 16 Pfund Konstanzer Pfennige verkauft haben, mit aller Zubehör.


Ausgenommen das Schächlein, das an den Kampfacker stösst, und ausgenommen das Federspiel auf diesem Gut, jetzt und in Zukunft, sowie mit Ausnahme des Zinses von sechs Pfund Pfennig Konstanzer, eines Fasnachtshuhns und jährlich eines Tages Ackerarbeit mit einem Gespann, ferner eines Mahders, eines Heuers und Schnitters mit Pfändungsrecht, doch hat das Gut das Beholzungsrecht auf anderen zu Prassberg gehörenden Gütern.

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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B216 Reichstadt Wangen n. 330.