Ritter Eberhard von Königsegg bevollmächtigt seinen Vetter Hans von Königsegg allen seinen Besitz zum Hatzenturm ("Hattzenthorme") bei seinem Bruder Ulrich an sich zu ziehen und mit Ulrich nach Anweisung eines Schiedsgerichts zu teilen und dann zu treuen Händen von Eberhard zu empfangen.


Eberhard bittet seine Vettern Walter, Albrecht, Benz, Ulrich und Lütold von Königsegg inständig, bei dieser Teilung mitzuwirken, besonders damit Ulrich keine unberechtigten Zehrungen fordere, wofür er sich dankbar erweisen werde. Er überträgt an die genannten Vettern und Hans von Königsegg die Verfügungsgewalt über sein Erbe vom Vetter Lütold selig und teilt mit, dass dieser ihm vordem 600 ungarische Gulden schuldig war, was er beweisen könne. Dies geschah in Gegenwart der Herren Burkard von Schellenberg und Konrad Sefeler Hauskomtur zu Königsberg.

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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 198 Reichsstadt Ravensburg n. 545.