Heinrich von Schellenberg, gesessen zu Wagegg, erklärt, dass er und seine Erben dem Jos von Utenried, Vogt zu Walkenberg, und seiner Ehefrau Agnes 430 Pfund Haller geliehenes Geld Kemptener Währung, womit man Brot und Wein kaufen und verkaufen kann, schuldig geworden sind.


Zur besseren Sicherheit setzt er ihnen als Pfand die Feste Rotis (Rotann), Burg und Burgstall, dazu die weiteren Güter und Einkünfte (wie sie in der Urkunde vom 6. November 1405, hier n. 319) genannt sind), wie er und sein Vetter sie vormals von den Brüdern Märk und Hans von Nidegg gekauft hatte, Lehen von den Herzögen von Bayern. Es wird ausbedungen, dass die Schuld und Pfandschaft die nächsten vier Jahre nach Datum der Urkunde dauern soll, ohne Ablösung von beiden Seiten; diese soll erst nach Mahnung zwischen St. Martinstag und Weihnachten möglich sein. Die Rückzahlung hat spätestens vier Tage ab Beginn der nächsten Fasten und zwar zu Kempten oder nach Wunsch bis zu vier Meilen von Kempten entfernt zu erfolgen. Als Gewähren setzt er ihnen Hans von Königsegg Ritter und Ulrich von Heimenhofen.

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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 519 Kloster Weingarten Amt Ausnang n. 398.