Ritter Marquard von Schellenberg, Stellvertreter des Römischen Königs Rudolf, bestätigt, dass im Streit zwischen Abt und Konvent zu Salem einerseits und Ritter Heinrich von Bavendorf andererseits die zum Hof zu Köpfingen gehörige Schupose, genannt Stemmelines Gut, durch Gerichtsurteil dem Kloster zugesprochen worden sei, worauf der Ritter für sich und seine Erben auf alle Rechte verzichtete und Marquard auf dessen Bitten hiefür die Garantie übernahm.


Anwesend waren folgende erbetene Zeugen: Ulrich von Königsegg, Ulrich von Tanne, Ritter Berchtold von Fronhofen, H. der Schreiber von Tanne, Ammann Friedrich von Ravensburg, der sogenannte Holbain, der sogenannte Zuozel von Altdorf, Berchtold von Adanshofen, Friedrich genannt von Nördlingen, C. von Buggenhusen, H. genannt Ammann und andere ehrbare Männer. Es siegeln Heinrich der ältere Schenk von Schmalegg und Marquard von Schellenberg.

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Original im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 4 Salem Konvolut 389 Kammergut.