Konrad von Markdorf verkündet, dass er die Urkunde, die er vom Dekan und Kapitel der Konstanzer Kirche erhielt, bestätige und sich zur Einhaltung der festgesetzten Bedingungen verpflichte. Darin erklärte der Dekan und das ganze Konstanzer Domkapitel, dass sie Konrad von Markdorf und seinen Erben die Hälfte des Wein- und Kornzehnts zu Markdorf übergaben, dessen andere Hälfte Ritter Albert von Klingenberg von ihnen innehatte, doch unter der Bedingung, dass er zum Zeichen ihres Obereigentums neun Pfund Wachs jährlich auf Maria Reinigung liefere und die Zehntquart dem Domkapitel gehöre.


Sollte er diesen Zehnt an geistliche oder weltliche Personen verkaufen, erfolgt die Einsetzung gegen Weiterbezahlung des Zinses. Zeugen sind Bischof Heinrich (von Klingenberg) von Konstanz, Graf Hugo von Werdenberg, Swigger von Deggenhausen ("Teggenhusen"), Marquard von Schellenberg, Albert von Klingenberg und Johann von Bodmen, alle Ritter, Heinrich genannt Muris von Buchhorn und viele andere Vertrauenswürdige.

______________

Abschrift des 14. Jahrhunderts im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 67 Kopialbuch n. 506 Domkapitel Konstanz fol. 34.