Graf Eberhard von Wirtenberg verkündet, dass er zum Seelenheil seiner Vorfahren und aus Liebe und Freundschaft zum Domkapitel zu Konstanz auf seine Rechte oder Ansprüche auf den Hof und Kirchensatz zu Cannstatt zugunsten des Domkapitels verzichtet habe, für sich und seine Erben; er verspricht das Domkapitel zu Cannstatt und Buch samt Zubehör zu schützen.


Es siegeln der Graf, sein Sohn Ulrich und dessen Sohn Ulrich. Zeugen sind Graf Eberhard von Landau, sein Schwiegersohn Graf Heinrich von Werdenberg, der von Fontnas („Funtenaus“), Ritter, Meister Heinrich Kirchherr zu Ufkilch und Konrad, der Schreiber des Grafen.

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Abschrift des 14. Jahrhunderts im Generaltandesarchiv Karlsruhe Abteilung 67 Kopialbuch n. 506 Domkapitel Konstanz fol. 16.