König Ruprecht bestätigt Bischof Hartmann von Chur und seinen Nachfolgern, den Bischöfen zu Chur, dem Stift, Kapitel und der Geistlichkeit zu Chur alle Handfesten, Urkunden, Gnaden, Freiheiten und Gewohnheiten, die von seinen Vorgängern, den Römischen Kaisern verliehen wurden - besonders jene in der Stadt und im Bistum Chur. Er fordert alle Reichsuntertanen auf, sie zu beachten.


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Gleichzeitige Abschrift im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 67 n. 801 Kopialbuch König Ruprechts fol. 113 b.