König Ruprecht befiehlt bei Strafe von zehn Mark, das Kloster Kempten in seinen Rechten, Leuten und Gütern in keiner Weise zu schädigen. (Gemäss B. Bilgeri richtet sich die Urkunde v.a. gegen Heinrich von Schellenberg.)


König Ruprecht erklärt allen Leuten und Umsässen des Klosters Kempten, ihm habe Abt Friedrich geklagt, dieses Kloster und seine Grafschaft erleide von etlichen Umsässen grosses Unrecht und Ungemach. Deshalb gebietet der König allen Insassen und Nachbarn der Grafschaft, den Abt und sein Kloster bei Strafe von jedesmal zehn Mark, halb der königlichen Kassa und halb dem Abt sowie bei seiner Ungnade in seinem Wildbann, an Federspiel, Wäldern, Fischen, Wassern, Leuten und Gütern in keiner Weise zu schädigen und sie bei ihren, von seinen Vorgängern ausgestellten Urkunden über die Marken der Grafschaft stets unbehelligt zu lassen, auch nichts Neues, weder Burgen oder Mühlen, noch Tafernen oder Badstuben gegen seinen Willen in der Grafschaft zu bauen.

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Gleichzeitige Abschrift im Generallandesarchiv Karlsruhe, Abteilung 67 n. 801, Kopialbuch.