Bischof Albrecht von Konstanz erklärt, Walpurg, die Ehefrau seines verstorbenen Bruders Konrad Blarer, und ihre Söhne Konrad und Ulrich hätten ihm freundlicherweise gestattet, die ihnen verpfändete, der Konstanzer Bischofskirche gehörige Quart zu Esslingen dem Dekan und Kapitel des Stifts zu Speier mit dem Recht des Wiederkaufes zu verkaufen.


Dafür haben Frau Walpurg und ihre Söhne mit Zustimmung des Domstifts zu Konstanz an Stelle der Quart als Unterpfand den Zehnt zu Bodman erhalten, den der Bischof von Jakob dem Schwarzen zurückgelöst habe, ebenso den Hof zu Laufen von der [Frau?] von Eberhartswiler, bei sonst unveränderten Bedingungen. Die Bürgen der ursprünglichen Verpfändung, die vier Chorherren Albrecht von Beutelsbach, Dekan, Rudolf von Tetikofen Kuster, Konrad von Münchwil, Sänger, und Heinrich von Randegg, dann Ritter Ulrich von Fridingen, Hans von Honburg der Ältere, Bilgri von Heudorf der Jüngere, Marquard von Schellenberg, genannt Rüchti, Heinrich Wissann, Konrad Schallenberg und Hans Hagen, Vogt zu Konstanz, erklären ihre Zustimmung und bekräftigen ihre Verpflichtung.

______________

Abschrift des 15. Jahrhunderts im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 67 Kopialbuch n. 501 des Bistums Konstanz fol. 5a, Insert im Revers Walpurgs und ihrer Söhne vom gleichen Tage.