Swigger von Mindelberg erklärt, dass er wegen der Klagen, die es in der Stadt Augsburg und auf dem Lande über ihn und die Seinen gab und auch wegen der Streitigkeiten und Zusammenstösse, die zwischen ihm und seinen Dienstleuten einerseits und dem Bischof Marquart von Augsburg, seinem Gotteshaus und Kapitel sowie dem Rat und der Gemeinde der Stadt Augsburg bestanden, einen freundlichen Vergleich geschlossen hat.


Er verzichtet auf alle Ansprüche an den Bischof und die Bürger von Augsburg wegen der ihm angetanen Zerstörung der Burg Mindelburg und verspricht eidlich für sich und seine Diener, gegen den Bischof, die Stadt, ihre Gotteshäuser, Geistliche und Weltliche nichts zu unternehmen, seine Feste in niemandes Gewalt zu bringen, der sie daraus angreifen oder schädigen könnte. Sollte er oder einer seiner Dienstleute sie angreifen, dann hat er Wiedergutmachung zu leisten, nach dem Spruch von fünf Männern, die er innerhalb eines Monats aus dem kleinen Rat der Stadt Augsburg auswählen muss. Macht einer seiner Dienstleute einen Angriff und reitet dann aus dem Lande, dann soll er das wieder gutmachen und überdies jenem Feind sein. Am Ende des Jahres soll Swigger sich mit keinem Herrn oder sonst jemand Dienstes wegen verbinden, ausser er nehme die obige Vereinbarung aus. Diese Urkunde siegeln neben ihm Bartlame von Waal, Ulrich von Schellenberg und Hermann von Waal.

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Original im Stadtarchiv Augsburg.