Die Räte der Stadt Augsburg schreiben Eglolf von Schellenberg, dass ihre Bürgerin, die Wiserin, ihnen vorgebracht habe, sie besitze einen Hof zu Neufnach, von dem sie jährlich einen rheinischen Gulden zu Vogtrecht gebe. Eglolf habe ihr jetzt den Hof verboten, wolle ihr das Vogtrecht erhöhen und mehr nehmen als von alters her. Sie bitten ihn, die Bürgerin unbehelligt zu lassen. Wenn ihm das unbillig vorkomme, erbieten sie sich zu gütlicher Austragung.


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Eintrag im Stadtarchiv Augsburg im Missivbuch Schätze n. 105/1 b fol. 78.