Berchtold Graf zu Graisbach und Marsletten, genannt von Nyffen, Hauptmann in Oberbayern und Graf Heinrich von Werdenberg, Landvogt in Oberschwaben erklären öffentlich, dass sie an Stelle des Römischen Kaisers Ludwig die Barfüsser insgesamt in der Stadt Überlingen in ihren Frieden und Schutz genommen haben, wo sie wandeln im Land oder in den Städten, vor Laien und Pfaffen und aller unrechten Gewalt.


Sie gestatten nicht, dass sie jemand belästigt, weder mit Worten noch mit Werken, bei Strafe an Leib und Gut, auf Gebot des Kaisers. Sie befehlen den Bürgern von Überlingen die Barfüsser in besonderen Schutz zu nehmen. Es siegeln die beiden Landvögte.

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Abschrift des 15. Jahrhunderts im Fürstlich Hohenzollerschen Haus- und Domänenarchiv Sigmaringen HS 5,2 (16, 1, 2) im Werdenbergischen Urkundenbuch, Vorlageblatt.