Ritter Ulrich von Schellenberg und sein Sohn Marquard (Märk) von Schellenberg, der Kirchherr zu Offingen unter Landstrost bei der Mindel, erklären, verzichten auf ihre Ansprüche auf die Kirche Offingen.


Sie erklären, dass zwischen ihnen und den geistlichen Frauen, Schwester Elsbeth von Höchstädt, der Priorin und dem Konvent des Klosters zu Medingen, Streit geherrscht habe, wegen der Kirche zu Offingen. Der selbe Kirchensatz wurde ihnen von Herzog Rudolf von Österreich, seinen Brüdern und ihrer Herrschaft übergeben; Ulrich von Schellenberg und sein Sohn verzichten nun auf alle Rechte, die sie an der Kirche gehabt haben oder wähnten zu haben, sei es wegen der Herrschaft Österreich, ihren Hauptleuten oder ihren Pflegern. Sie versprechen alle Briefe und Urkunden von der Herrschaft Österreich, von ihren Amtleuten oder Pflegern oder von dem Bischöfe zu Ansbach auszuliefern. Urkunden, ihren Erben vorgezeigt, sollen kraftlos sein. Als Bürgen setzen sie Konrad von Laerheim, Konrad von Hoppingen, beide Ritter, Berchtold von Hoppingen und Heinrich von Altheim zu Hohen-Altheim gesessen, die bei einem neuen Versuch der Schellenberger vor Gericht auf Mahnung unverzüglich Geiselschaft leisten müssen, entweder zu Nördlingen oder zu Dillingen in offenen Gasthäusern entweder persönlich oder durch einen Dienstmann mit einem Ross. Ausser Landes abwesende Bürgen müssen ersetzt werden. Es siegeln die beiden Schellenberger und ihre Bürgen.

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Original im Fürstlich Waldhurg-Zeilschen Gesamtarchiv Schloss Zeil.