Die Brüder Tölzer III. und Marquard II. (Merk) von Schellenberg gesessen zu Kisslegg erklären, dass sie mit ihrem Vetter Marquard III. (Merk) von Schellenberg dem Alten gesessen zu Kisslegg eine Teilung vereinbart haben, nämlich der Burg Kisslegg auf Grund einer Teilungslinie.


Merk der Alte behält Korngaden, Keller und Küche, den oberen Vorhof, die Brüder erhalten das Haus auf der Kapelle, zwei Gastkammern, Korngaden, Küche und Keller, die sie bereits besitzen, den unteren Vorhof und die Türnitz (= Kemenate). Beide Teile können bauen, was sie wollen, doch dem Licht unschädlich. Die Kapelle soll gemeinsam sein, auch der Turm, in den man die Gefangenen legt, der Brunnen, die Wege, das Torhaus, die Brücke und die Stiegen. Merk der Alte erhält den Schlinsee und den Burggraben, ein Drittel des Kleinzehnts, der sonst dem Schulmeister gehört, aber nach dessen Tod allen gemeinsam sein soll. Merk dem Alten gehört der Hof zu Feld samt dem Vieh, ein Gut zu Widtusshofen, fünf Fuder Zehentheu. Tölzer und sein Bruder erhalten den Weiher zu Horgen, ein Haus zu Kisslegg in dem die von Windegg selig sass samt Acker, zweieinhalb Fuder Zehntheu; die Fischbehälter werden geteilt. Die Brüder haben das Recht im Burggraben zu Kisslegg zu waschen und das Vieh zu tränken, Wasser zu entnehmen, soweit nötig, doch mit Zustimmung Merks des Alten. Jeder Teil soll alljährlich abwechselnd einen Nachtwächter verköstigen und belohnen, der andere dafür den Torwart am Unteren Tor, die Brüder sollen mit dem Nachtwächter anfangen. Im Notfall geschieht das auf des Säumigen Kosten bis zu zwanzig Pfund Haller. Es siegeln die beiden Brüder, auf Bitten auch Uli von Königsegg zu Aulendorf und ihr lieber Bruder Benz von Schellenberg, die beide bei dieser Teilung waren.

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Abschrift des 16. Jahrhunderts im Fürstlich Waldburg-Wolfeggschen Gesamtarchiv Wolfegg n. 979, derzeit nicht auffindbar.