Guta («Güt») von Blumenberg, Tochter von Konrad von Blumenberg, Gemahlin des Berthold von Schellenberg, und ihr Sohn Berthold von Schellenberg erklären dem Herzog Leopold von Österreich und seinem Beauftragten, dass sie mit den Bürgern zu Hüfingen, sie seien in der Stadt gesessen oder davor, mit aufgehobenen Händen eidlich geschworen hätten, den Vögten und Amtleuten Leopolds die Feste Hüfingen in allen ihren Nöten offen zu halten, es sei Tag oder Nacht und ihnen gegen jedermann beizustehen nach Mahnung durch ihre Boten.


Die Feste soll den Leuten des Herzogs oder seiner Städte, „wenn sie zu uns gejagt werden“, offenstehen und sie darin geschützt sein. Wenn die Leute oder Städte des Herzogs beraubt, gefangen, gepfändet oder sonst behelligt werden, in der Nähe, „wo wir oder die Bürger von Hüfingen sie unmittelbar erreichen können“, dann sollen die Herren und die Bürger von Hüfingen oder diese bei Abwesenheit allein, wenn das Geschrei kommt, unverzüglich ausziehen und den Schaden abwehren, so gut es geht. Sollte eine Stadt des Herzogs oder deren mehr oder eines seiner Länder Krieg beginnen, planmässig oder nicht, dann sollen die von Hüfingen ihnen beistehen mit der Feste auf Mahnung des Herzogs, der Vögte und Amtleute des Landes. Liegt die hilfesuchende Stadt innerhalb von sechs Meilen bei Hüfingen, dann sollen die Hüfinger ausziehen, dünkt sie aber, dass keine Hilfe nötig ist, dann soll der Vogt der betreffenden Stadt entscheiden. Die Herren von Hüfingen versprechen eidlich, die Feste weder zu verkaufen noch zu versetzen, ausser bei gleichem Gelöbnis der Käufer dem Herzog gegenüber. Das gilt auch für die Erben Gutas und ihres Gemahls. Es siegeln Frau Guta und Berthold von Schellenberg; die Bürger von Hüfingen, die kein eigenes Siegel besitzen, verbinden sich unter den beiden Siegeln.

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Original im Stadtarchiv Villingen G 10 n. 203.