Johann Truchsess zu Waldburg entscheidt als Obmann eines Schiedsgerichtes im Streit zwischen Graf Albrecht von Werdenberg-Heiligenberg dem Jüngeren und den Städten Konstanz, Überlingen und St. Gallen wegen behaupteter Schäden, die die Städte dem Grafen Albrecht und den Seinen zugefügt hatten.


Johann Truchsess zu Waldburg, Obmann des Schiedsgerichtes zwischen Graf Albrecht von Werdenberg-Heiligenberg dem Jüngeren und den Städten Konstanz, Überlingen und St. Gallen verkündet, dass Graf Albrecht gegen diese geklagt habe, weil sie damals, als er Graf Hartmann, Bischof von Chur, seinen offenen Feind fing, in sein Land gezogen seien und ihn und die Seinen angegriffen und geschädigt hätten mit Wegnahmen, mit Raubtaten, unerwartet für die Ahnungslosen, wodurch er und die Seinen in grossen Schaden kamen, wie das seinerzeit der Spruchbrief des Schiedsgerichtes dargelegt hat. Auf die Einwände der drei Städte gab er ihnen den Spruch, wenn sie, besonders die von St. Gallen, eidlich erklären könnten, sie hätten weder dem Grafen noch den Seinen Schaden angerichtet, dass sie dann keine Wiedergutmachung leisten sollten. Andernfalls geschehe, was Recht ist. Nun sass er mit seinen Schiedleuten neuerlich zu Waldsee im Kloster am Tag der Urkunde zu Gericht, und wieder kamen die drei Städte mit ihrem Sprecher Hentggi Huntbizz von Ravensburg und erklärten, sie hätten die ihnen aufgelegten Eide geleistet im Beisein von Ritter Walther von Stadion, dem Beauftragten Albrechts. Sie erwarteten nun von der Klage frei zu sein und baten um die entsprechende Urkunde. Darauf gibt ihnen der Truchsess diese von ihm gesiegelt.

 

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Original im Erzbischöflichen Archiv Freiburg i.B. UH 22.