Konrad und Burkard, Gebrüder von Schellenberg, Söhne von Benzen von Schellenberg selig, und die Bürger von Hüfingen, sie seien gesessen in der Stadt oder davor, versprechen Herzog Leopold von Österreich, seinen Erben und ihren Vögten und Amtleuten mit der Feste Hüfingen ihnen in allen ihren Nöten zu helfen gegen jedermann, auf Mahnung Tag und Nacht.


Werden Leute samt Gütern des Herzogs oder seiner Städte zu ihnen gejagt oder weichen sonst zu ihnen aus, dann soll ihnen die Feste Hüfingen offen sein und sie darin bestmöglich geschützt werden. Werden Leute des Herzogs oder seiner Städte beraubt, gefangen oder gepfändet oder sonst umgetrieben in der Nähe, wo die Stadtherren oder die Bürger von Hüfingen sie unmittelbar erreichen können, dann sollen die Herren und die Bürger miteinander oder diese bei deren Abwesenheit allein, wenn das Geschrei kommt, unverzüglich ausziehen und den Schaden abwehren, so gut es geht. Sollte eine Stadl des Herzogs oder deren mehr oder eines seiner Länder Krieg beginnen, planmässig oder nicht, dann sollen die von Hüfingen ihnen beistehen mit der Feste auf Mahnung des Herzogs, der Vögte und Amtleute des Landes. Liegt die Hilfe suchende Stadt innerhalb von sechs Meilen bei Hüfingen, dann sollen die Hüfinger ausziehen; dünkt diesen aber, dass keine Hilfe nötig ist, dann soll der Vogt der betreffenden Stadt entscheiden. Konrad und Burkard von Schellenberg versprechen eidlich, die Feste weder zu verkaufen noch zu versetzen, ausser gegen gleiches Gelöbnis gegenüber dem Herzog. Konrad verpflichtet sich, dass sein Bruder Burkard nach Errreichen der Volljährigkeil oder ein anderer Erbe die gleichen Bedingungen erfüllen soll. Es siegeln Konrad von Schellenberg und die Bürger von Hüfingen unter dessen Siegel, da sie kein Siegel besitzen.

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Original im Stadtarchiv Villingen Ga 11 n. 224.