Ritter Manz von Hornstein erklärt als von Herzog Leopold IV. von Österreich bestimmter Obmann eines Schiedsgerichtes im Streit zwischen der Stadt Ulm einerseits und Peter von Underwegen und dessen Gemahlin Guothild von Gerstnegg anderseits, dass er dem Urteil der von der Stadt Ulm bestimmten Schiedleute folgen wolle. Er setzt den Tag des Endurteils nach Ulm fest.


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Eintrag im Stadtarchiv Ulm in der Registratur auf dem Steuerhaus 1692 Tomus II fol. 842.