Gegen die Bauern von Appenzell und gegen alle ihre derzeitigen und zukünftigen Helfer schliessen die Mitglieder eines Adelsbundes, geistliche und weltliche Fürsten, Grafen, Herren, Ritter und Edelknechte ein Angriffsbündnis, das bis zum 23. April 1409 dauern soll. Genannt werden unter vielen anderen: die Grafen Rudolf und Wilhelm von Montfort, Graf Eberhardt von Werdenberg, Ulrich Thüring von Brandis, Marquardt III. von Schellenberg-Kisslegg, Egli von Schellenberg , Tölzer III. von Schellenberg-Kisslegg, Marquard IV. (Merk) von Schellenberg, Merk III. (Ruthi Marx) von Schellenberg von Wasserburg, Heinrich V. von Schellenberg zu Wagegg.


Die gemeinsame Anstrengung soll mit Geld und Waffenhilfe auf Vertragsdauer geleistet werden, aber auch bis zum Ende des Krieges. Eroberungen, es seien Schlösser, Festen, Städte, Land und Leute sollen allen Bundesgenossen gemeinsam gehören, jedem entsprechend seinem Beitrag nach dem Urteil der Mehrheit der Hauptleute der Gesellschaft. Wird etwas erobert, was einem der Mitglieder gehört, dann soll es diesem übergeben werden, doch mit Beurteilung der Kosten durch die Hauptleute. Friedensanträge an die Hauptleute sollen von diesen nicht angenommen werden, bevor diese nicht aus jedem Teil der Gesellschaft zwei vereidigte Mitglieder beigezogen haben; was diese zwölf mit Mehrheit beschliessen, soll gelten. Bei Stimmengleichheit soll ein Obmann gewählt werden und die dreizehn sollen dann über den Frieden entscheiden. Durch Tod ausfallende Hauptleute sollen durch Wahl ersetzt werden. Niemand soll einen Sonderfrieden ohne Willen der Hauptleute schliessen. Deren Aufwendungen sollen von der Gesamtheit ersetzt und aufgeteilt werden, ebenso nicht einbringliche Beiträge der Mitglieder. Streitigkeiten sollen durch ein Schiedsgericht verglichen werden. Notwendige Beratungen der Mitglieder sollen in Mengen oder Riedlingen oder an einem Ort nach dem Willen der Mehrheit zu bestimmter Zeit entsprechend der eidlichen Verpflichtung stattfinden. Angriffe von aussen sollen gemeinsam abgewehrt werden. Streitigkeiten über Rechtsansprüche an Bürgern, Untertanen und Hintersassen der Mitglieder sollen am Wohnort der Beklagten eingebracht werden. Die Verbündeten sollen der Stadt Konstanz mit zweihundert Pferden und zweihundert Fussknechten auf Vertragsdauer beistehen. Wenn Herren, Ritter, Knechte, Klöster oder andere Leute, die zum Adel gehören, ein Begehren des Bundes um Hilfe ablehnen, dann sollen die Mitglieder des Bundes gemeinsam gegen sie vorgehen. Die Hauptleute sollen am nächsten St. Georgentag erneuert werden. Auf diese Artikel verpflichten sich alle Mitglieder eidlich. Widerspenstige werden gewaltsam zum Gehorsam gebracht. Es siegeln die Hauptleute, Herzog Ulrich von Teck, Graf Eberhard von Nellenburg, Eberhard von Werdenberg, Freiherr Heinrich von Rosnegg, Ritter Heinrich von Randegg, Walther von Königsegg, Berchtold von Stein, Rudolf der Jüngere von Fridingen und ausserdem Bischof Eberhard von Augsburg, Bischof Albrecht von Konstanz, Graf Johann von Lupfen, Walther von Clingen, Johann Truchsess von Waldburg, Friedrich von Freyberg, Heinrich von Rechberg, Albrecht von Honburg Ritter, Tölzer von Schellenberg und Caspar von Clingenberg.

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Original verloren. Druck des 18. Jahrhunderts in der Universitätsbibliothek Freiburg i. B. in Lünig, Teutsches Reichsarchiv, partis specialis Continuatio I andere Fortsetzung S. 43 n. 18.