Truchsess Hans von Watdburg verkündet als Obmann eines Schiedsgerichts im Streit zwischen Marquard von Schellenberg und der Claur Fainäggin wegen eines Gutes zu Tronsperg, genannt des Schniders Gut, das jährlich ein Pfund Pfennig und ein Malter Haber zinst, über die Frage, ob dieser Zins von Kisslegg oder von Ellenhofen Lehen sei.


Darüber war vormals gerichtlich angeordnet worden, eine geschworene Kundschaft zu Waldsee einzunehmen am Datum der Urkunde. Marquard von Schellenberg gab als Schiedleute den Hans Muttenhuser und Hans Moshain. Der Bevollmächtigte der Clara und ihres Mannes, ihr Bruder Hans Ahegger, gab zu Schiedleuten Diepolt Gräter, Bürger zu Biberach, und Hans Wächter, Bürger zu Isny, worauf der Obmann die Kundschaft verhörte. Sie gaben einhellig das Urteil, dass Marquards Kundschaft die bessere sei. Hans Aheggers Fürsprech Hans ...nacher von Memmingen bat um eine Urkunde. Tölzer von Schellenberg hatte der Clauren alles verliehen, sie aber hatte stets behauptet, sie wisse nichts anderes, als dass das Gut und der Zins von Ellhofen zu Lehen gehe, sie wolle sich aber dem Spruch unterwerfen. Darauf fällen die fünf Schiedleute einhellig das Urteil, da es sich erwiesen habe, das Gut zu Tronsperg sei ein Lehen von Kisslegg. Clara solle Recht vor dem Lehenherrn nehmen. Marquard begehrte vom Urteil eine Urkunde. Es siegeln Johann von Truchsess, Diepolt Gräter und Hans Muttenhuser.

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Original im Fürstlich Waldburg-Wolfeggschen Gesamtarchiv in Wolfegg n. 4395.