Diensteid des Kanzleiknechts in Vaduz


Ayd [1] des Cantzley-Knechts [in] Vaduz Rudolf Walser

7. Novembris 1727

Ihr werdet geloben und schwöhren, dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herren, Herren Antonio Floriano, des Heyl. Röm. Reichs Fürsten und Regierern des Hauses Liechtenstein etc. etc. und demselben Regiments-Nachfolgern getreu, hold und gewärtig zu seyn, Ihro Durchlaucht Schaden zu weren und zu wenden, dero Nutzen herentgegen zu befördern, nach eurem besten Vermögen, insonderheit aber die bey der Fürstl. Cantzley euch auferlegende citationes, Ladungen und andere Befehl jederzeitt gehorsamst und ohnmangelhafft zu exequiren, zu solchem Ende auch euch täglich bey erstgedachter Cantzley in denen gewöhnlichen Cantzley-Stunden finden zu lassen und der fürstl. Herren Beambten Befehl zu erwartten, in gleichem wann jhr etwas straffbares in Erfahrung bringet, solches bey fürstl. Cantzley sogleich an zu zeigen, auch die euch anvertrauende Gefangene auff das bestmöglichste zu bewahren, niemand über den bisherigen Tax mit weitterm zu beschwähren, die von obrigkeitswegen führenden Ganten der Landesordnung gemäß zu führen, und zu beobachten, das von dem Schuldner nichts veräussert oder verwendet, sondern nach verfloßener Zeitt das zugesetzte Pfand dem Creditoren getreulich eingeantwortet werde. In übrigen euch in allem so zu bezeigen, wie einem treuen und gewärthigen Cantzley-Knecht wohl ansteht. Alles getreulich und ohne gefährde.

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[1] Wiedergabe nach Fridolin Tschugmell: Beamte 1681 – 1840 Dienstinstruktionen, Diensteide usw. in:  JBL 1947, S. 87, Anhang Nr. 11.