Johann Adam Fürst von Liechtenstein erklärt dem Freiherrn von Ow die Erbfolgeregeln des Hauses Liechtenstein in Bezug auf Sitz und Stimme im Fürstenrat des Schwäbischen Kreises und weigert sich mehr als die vereinbarten 250.000 Gulden an den Kreis zu bezahlen.


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