Eberhard Ludwig von Württemberg versichert Johann Adam Andreas von Liechtenstein seiner Unterstützung bei dessen Aufnahme in den Reichsfürstenrat. Möglicherweise bezieht er sich aber auf das kaiserliche Kommissionsdekret, mit dem die Aufnahme von Anton Florian von Liechtenstein unterstützt wurde und hat dieses Schreiben verwechselt.


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