Die Regierung teilt mit, dass sie zum Abschluss eines Staatsvertrages mit Deutschland über die Evakuierung der fürstlichen Sammlungen bereit ist


Note der liechtensteinischen Regierung an das Eidgenössische Politische Departement [1]

23.10.1944

Dem Eidgenössischen Politischen Departemente beehrt sich die fürstliche Regierung den Empfang der sehr geschätzten Note vom 19. Oktober 1944 Nr. B.24 Liecht. - VH. [2] mit bestem Danke zu bestätigen und Nachstehendes zur Kenntnis zu bringen.

Die fürstliche Regierung ist bereit, mit der Deutschen Reichsregierung einen Vertrag über die zeitweilige Unterbringung des Fürst liechtensteinischen Kunstgutes und dessen integraler Rückführung abzuschliessen und folgende Bestimmung in den diesbezüglichen Vertrag aufzunehmen:

Die Unterbringung der Kunstwerke für jene Zeitdauer, als sie an ihrem jetzigen Aufenthaltsorte irgendwelchen Feindeinwirkungen ausgesetzt wären, geschieht unter der Aufsicht eines von der Deutschen Reichsregierung bestellten Treuhänders.

Als Treuhänder wäre der fürstlichen Regierung Herr Adolf Ratjen, Mitinhaber des Bankhauses Delbrück Schickler & Co. in Berlin genehm.

Hinsichtlich der Stellung einer Bürgschaft in Devisen gestattet sich die fürstliche Regierung der Meinung Ausdruck zu geben, dass eine solche entfallen könnte, da es sich um einen zwischen der Deutschen Reichsregierung und der fürstlich liechtensteinschen Regierung abgeschlossenen Staatsvertrag handelt und der grosse Grundbesitz des Fürsten im Deutschen Reiche eine hinreichende Sicherheit zu bieten vermag. Sollte indessen die deutsche Reichsregierung auf der Stellung einer Kaution bestehen, so würde die fürstliche Regierung letzten Endes auch hiefür ihre Zustimmung geben.

Die fürstliche Regierung wäre dem Eidgenössischen Politischen Departemente zu besonderem Danke verpflichtet, wenn es die Schweizerische Gesandtschaft in Berlin in vorstehendem Sinne telegraphisch zwecks Abschluss des Vertrags instruieren würde und fügt bei, dass der Schweizerischen Gesandtschaft Herr Regierungschefstellvertreter Dr. [Alois] Vogt in Berlin für allfällig weitere vertraglich festzulegende Einzelheiten zur Verfügung stehen würde.

Indem die fürstliche Regierung dem Eidgenössischen Politischen Departement für die Bemühungen besonders dankt, benützt sie gerne auch diesen Anlass, das Eidgenössische Politische Departement erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

 

 

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[1] LI LA RF 226/069/017.
[2] LI LA RF 226/069/016.