Programm der Volksdeutschen Bewegung


Undatierter und ungez. Entwurf zuhanden der Landesleitung [1]

o.D. (Winter 1938/39)

Programm der Volksdeutschen Bewegung in Liechtenstein (V.D.B.L.)

Die V.D.B.L. bekennt sich rückhaltlos zum deutschen Volkstum. Sie ist gewillt, die neuen im grossdeutschen Bruderlande mit so grossem Erfolge angewandten Erkenntnisse auch in unserem Heimatlande Liechtenstein anzuwenden, es fordert deshalb:

  1. Einen wirtschaftlichen Anschluss an Grossdeutschland.
  2. Die Ausgleichung der politischen-wirtschaftlichen-sozialen-weltanschaulichen und kulturellen Gesetzgebung Liechtensteins an diejenige Grossdeutschlands.

Die 2 Punkte der Programmes der V.D.B.L. stellen ein alles umfassendes Programm dar.

Punkt 1 des Programmes: Wirtschaftlicher Anschluss an Grossdeutschland bildet die Vorausetzung zur Verwirklichung der in Punkt 2 in gedrängter Form enthaltenen Forderungen.

Punkt 2 des Programmes der V.D.B.L. fordert die Angleichung der liechtensteinischen Gesetzgebung an diejenige Grossdeutschlands a) auf politischem und b) auf wirtschaftlichem Gebiet; c) auf sozialem – d) auf weltanschaulichem und e) auf kulturellem Gebiet.

a) Auf politischem Gebiet: Dies bedeutet, wir fordern eine autoritäre Regierungsform, das Verschwinden der Parteien. Wir fordern eine Regierung, die alle Vollmachten besitzt, die aber auch für ihre Handlungen und deren Folgen voll verantwortlich gemacht werden kann. Eine Regierung, die die Mehrheit des Volkes hinter sich hat, was von Zeit zu Zeit auf dem Abstimmungswege festzustellen ist. Wir haben genug von der parlamentarischen Demokratie, deren Parteigezänke und dessen Folgen auf materiellem sowie geistigem Gebiete.

b) Auf wirtschaftlichem Gebiete: Die Übernahme der deutschen Währung ergibt sich von selbst. Ebenso der Grossteil der übrigen wirtschaftlichen Gesetzgebung, wie das auch bei der Schweiz der Fall war. Besondere Aufmerksamkeit wird die Organisation der einzelnen Stände wie des Bauernstandes als Nährstand, der Arbeiterschaft als Arbeitsfront, die Organisation der Betriebsgemeinschaft u.s.w. zu widmen sein. Von Wichtigkeit ist ebenfalls auch die Preis- und Lohnregulierung, damit keiner der wirtschaftlichen Teile durch Druck eines andern gekürzt werden kann.

c) Auf sozialem Gebiet: Diese Forderung umfasst die obligatorische Versicherung aller jener in Liechtenstein sesshaften Personen, die nicht über ein festzusetzendes minimal Vermögen verfügen gegen: Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Witwen, Hinterlassenen sowie Altersrente, kurz gegen alle Gefahren des Lebens, ebenso die Ausrichtung einer angemessenen Kinderzulage. Wir fordern, wie dies auch in Deutschland geschieht, dass in Zukunft kein Liechtensteiner mehr Not leiden soll und fordern deshalb den Ausbau der sozialen Fürsorge nach Grossdeutschem Muster.

Unsere derzeit im Lande führenden Persönlichkeiten werden diese Forderungen als Utopien und deren Verwirklichungen als unmöglich bezeichnen. Dem gegenüber ist festzustellen, dass in unserem Lande gewisse Kreise jeden Fortschritt auf sozialem wie wirtschaftlichem Gebiete derartigen Argumenten zu verhindern suchten. Und doch braucht es zur Verwirklichung dieser Forderungen nur den ernsten Willen u. das tatkräftige Anhandnehmen und Mitwirken eines jeden Volksgenossen diese Fragen zu verwirklichen, dies beweist Grossdeutschland. Nahezu alles was dort in den letzten 5 Jahren verwirklicht wurde, wurde von ausländischen Unken als Utopien u. unmöglich, ja Wahnsinn bezeichnet u. trotzdem werden heute noch die nationalsozialistischen Forderungen Stück für Stück verwirklicht.

In Liechtenstein werden mit dem Moment, wo sich das Volk rückhaltlos zum deutschen Volkstum bekennt und der wirtschaftliche Anschluss Tatsache geworden ist, besonders die sozialen u. wirtschaftlichen Forderungen dadurch ermöglicht, dass Liechtenstein den Anschluss an die in Deutschland bereits bestehenden staatl. Organisationen und Anstalten vollzieht. Eine eventl. Zuschusspflicht an diese Organisationen u. Anstalten von Seite des liecht. Staates wird umso eher möglich sein, weil nach dem wirtschaftlichen Anschluss an Deutschland Liechtenstein einen ungeahnten wirtschaftlichen Aufstieg erleben wird. Grossdeutschland wird auf dieses Ansuchen bereitwilligst eingehen, da dies auch mehreren hundert in Liechtenstein wohnhaften Reichsdeutschen zu gute kommen wird. Als Massnahme wirtschaftlicher und sozialer Natur fordert unser Programm die Entschuldung überlasteter Betriebe. Eine Massnahme die nur möglich u. wirksam ist, wenn wie in Grossdeutschland die Preise und Löhne reguliert fest sind und die Wirtschaft im Gang gehalten wird.

d) Auf weltanschaulichem Gebiet: Die Übernahme der Juden u. Ariergesetzgebung. Fort mit den Juden muss die Losung eines jeden Liechtensteiners sein. Liechtenstein, das vor circa 20 Jahren die Juden nur vom Hörensagen kannte, musste in den letzten Jahren nur zu stark erfahren, was Jude heisst, dass, wo der Jude hinkommt, mit ihm auch das Unglück einzieht, dies beweisen die Klassenlotterie, der Sparkassaskandal, die Gründung und der Zusammenbruch zahlreicher Schwindelfirmen in Liechtenstein. Leichtgläubige, aber sonst ehrliche Liechtensteiner wurden unter jüdischem Einfluss zu Verbrechern, brachten Staat und Private um Millionen. Den jüdischen Urhebern genannter Schwindel u. Betrugsunternehmer gelang es, sich dem Arm der Gerechtigkeit mit dem erschwindelten Gelder zu entziehen, während die verführten Einheimischen die Folgen zu tragen hatten. Es ist auch unerträglich zuzusehen, wie Liechtenst. Mädchen und Frauen mit Juden verkehren, Autofahrten, auf Anlässe gehen und geschändet werden. Auf religiösem Gebiet ist Liechtenstein bis auf wenige Ausnahmen katholisch und wird sich Regierung und Volk immer dem entsprechend einstellen. Wir fordern jedoch energisch, dass sich die Geistlichkeit jeder Politik fern zu halten hat und sich der autoritären Regierung zu unterstellen haben ebenso alle religiösen Organisationen.

e) Auf kulturellem Gebiet: Liechtenstein, als deutsches Land mit deutschem Volk und besitzt deutsche Kultur, es ist deshalb selbstverständlich, dass die deutsche kulturelle Gesetzgebung übernommen wird. Besondere Aufmerksamkeit wird die Bildung des Volkes auf politischem und wirtschaftlichem Gebiete erfahren müssen. Was auf diesen Gebieten bisher an Bildungsarbeit geleistet wurde, war keine Volksbildung, sondern eine Volksverwirrung, deren Folgen wir nur zu deutlich am eigenen Leibe verspüren konnten.

Diese programmatischen Erklärungen der V.D.B.L. wird in einem späteren Zeitpunkte eine umfassendere Erläuterung und Begründung der aufgestellten Forderungen folgen.

Die V.D.B.L. behält sich vor, zu gegebener Zeit die Mittel und Wege zur Erweiterung der gesetzten Ziele bekannt zu geben. Das Programm der V.D.B.L. ist in seinen wesentlichen Punkten unabänderlich. Es kann und soll durch weitere Punkte, die sich aus der Entwicklung ergeben, ergänzt werden. Es ist ein Zeitprogramm und kann nur stufenweise in einem grösseren Zeitabschnitt verwirklicht werden. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die zu übernehmende Gesetzgebung etwa bestehenden besonderen Verhältnissen in Liechtenstein angepasst werden. Punkt 2 des Programmes fordert deshalb ausdrücklich die Angleichung der liechtensteinischen Gesetzgebung an diejenigen Grossdeutschlands.

Dieses Programm wurde von der Landesleitung in der Sitzung vom ... angenommen und als verbindlich erklärt.

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[1] LI LA J 007/S 072/064/Fasz. 1/I/002. Das Programm wurde nach dem Putschversuch vom 24.3.1939 bei Theodor Schädler beschlagnahmt. Zu den Zielen und zur Organisation der Volksdeutschen Bewegung in den Jahren 1938/39 vgl. auch LI LA J 007/S 072/064/Fasz. 1/I/003 (Vorschlag zur Finanzierung / Organisation), LI LA J 007/S 072/064/Fasz. 1/I/004 (Statuten vom 19.12.1938), LI LA J 007/S 072/064/Fasz. 1/III/003.