Die Regierung ersucht die Eidgenössische Fremdenpolizei, Dorothea Jaks wegen der drohenden Deportation nach Polen die Einreisebewilligung für Liechtenstein zu erteilen


Schreiben der Regierung, gez. Regierungschef-Stellvertreter Alois Vogt, an die Eidgenössische Fremdenpolizei (Kopie) [1]

16.2.1940

Sehr geehrte Herren,

Der seit mehreren Jahren hier wohnhafte deutsche Reichsangehörige Siegbert Jaks hat die fürstliche Regierung schon im vergangenen Jahre gebeten, seiner 65 Jahre alten Mutter, Frau Dorothea Jaks in Berlin-Charlottenburg 9, Soorstrasse 28/4, einen Transitaufenthalt in unserem Lande zu gewähren. [2] Frau Jaks besitzt ein Permet für England und das Affidavit für U.S.A. In Anbetracht der kriegerischen Ereignisse sahen wir im Frühherbste von der Erteilung der Bewilligung ab, Herr Jaks hat uns heute sein Gesuch wieder erneuert und wir haben mit Rücksicht auf die sehr gute Führung Jaks, auf das hohe Alter der Mutter und die unmittelbar drohende Deportation der Frau Jaks nach Polen dem Gesuche nun stattgegeben und Frau Jaks eine vorübergehende Aufenthaltsbewilligung in Vaduz bei ihrem Sohne in Vaduz gewährt, [3] damit sie von ihrem liechtensteinischen Domizil aus ihre Weiterreise betreiben kann.

Wir bitten Sie, die Schweiz. Gesandtschaft in Berlin zu ermächtigen, Frau Dorothea Jaks die Einreisebewilligung nach Liechtenstein zu erteilen. Frau Jaks wird ihr Gesuch in Berlin baldigst einreichen.

Mit der Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung 

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[1] LI LA RF 194/152/005. Eine Abschrift erging zur Kenntnis an Siegbert Jaks in Vaduz.
[2] Vgl. die Gesuche von Siegbert Jaks an die Regierung vom 26.10. und 11.12.1939 betreffend die Erteilung einer Zwischenaufenthalts- bzw. Transitgenehmigung für Dorothea Jaks (LI LA RF 194/152/001 und LI LA RF 194/152/002).
[3] Die Regierung erteilte Dorthea Jaks am 16.2.1940 "ausnahmsweise" die Aufenthaltsbewilligung für Vaduz bzw. Liechtenstein zur Vorbereitung ihrer Weiterreise nach England bzw. Amerika. Der Aufenthalt wurde mit längstens 6 Monaten befristet (LI LA RF 194/152/003). Siegbert Jaks teilte der Regierung am 21.7.1940 mit, dass durch die "Ereignisse der letzten Monate" momentan eine Ausreise aus Liechtenstein bzw. der Schweiz nicht möglich sei. Die Aufenthaltsbewilligung für Dorothea Jaks wurde deshalb von der Regierung am 27.9.1940 bis zum 1.11. des Jahres und am 15.10.1940 bis zum 1.5.1941 verlängert (LI LA RF 194/152/006-008).