Die Regierung interveniert bei der Schweiz wegen Unterbringung der in Liechtenstein wohnhaften Juden in der Westschweiz für den Fall der Evakuierung des Fürstentums


Note der Regierung an die Eidgenössische Fremdenpolizei, gez. Regierungschef Josef Hoop [1]

31.5.1940

Sehr geehrte Herren,

Die hier wohnhaften Juden haben um unsere Intervention bei der Eidgenössischen Fremdenpolizei wegen Unterbringung in der Schweiz im Falle einer Evakuation des Fürstentums ersucht. [2] Sie bitten, die Möglichkeit zu prüfen, ob sie nicht gesamthaft in einem Hotel vielleicht in der Westschweiz leben könnten, wobei selbstverständlich die Lebenshaltung von ihnen bestritten würde.

Ich habe die Fragesteller auf die Haltung der Fremdenpolizei, die mir aus früheren Besprechungen bekannt ist, aufmerksam gemacht, gestatte mir aber dennoch die Frage weiterzuleiten.

Genehmigen Sie, sehr geehrte Herren, die Versicherung unserer vorzüglichsten Hochachtung. [3]

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[1] LI LA RF 199/165/002. Kürzel: DrH/S.
[2] Siehe den undatierten und nicht gezeichneten Amtsvermerk betreffend die Vorsprache von Dr. Rudolf Ottenstein als Vertreter der in Liechtenstein ansässigen Juden (LI LA RF 199/165/001).   
[3] Siehe das Antwortschreiben der Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements an die Regierung vom 1. Juli 1940 (LI LA RF 199/165/003a).