Die Regierung erkundigt sich, ob eine in der "Irrenanstalt" in Hall in Tirol untergebrachte Liechtensteinerin dort verbleiben kann


Schreiben der Regierung an den "Landrat" in Hall in Tirol, gez. Regierungschefstellvertreter Alois Vogt [1]

1.5.1941

In der dortigen Irrenanstalt befindet sich die liechtensteinische Staatsangehörige N1, des N2 aus Gamprin. Früher war N1 in der Irrenanstalt Valduna, welche aufgelöst und deren Insassen nach Hall überführt wurden. Wir bitten um gefl. Mitteilung, ob N1 gegen ordnungsgemässe Bezahlung der Verpflegskosten weiterhin in der dortigen Anstalt verwahrt werden könnte. Sollte dies nicht möglich sein, so würden wir um Heimbeförderung der N1 ersuchen. Für den Fall als Sie für die Behandlung dieser Angelegenheit nicht zuständig wären, bitten wir um gefl. Weiterleitung an die kompetente Behörde.

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

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[1] LI LA RF 205/210/001. Zuständig war der Landrat in Innsbruck. Siehe auch das Schreiben der Regierung an die Anstalt vom 19. September 1941 (LI LA RF 207/035/001).