Familienvertrag im Hause Liechtenstein (Hausgesetz)


Regelung der männlichen Thronfolge im Fürstenhaus und Sicherung der Integrität des Fürstentums Liechtenstein [1]

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[1] Der Familienvertrag wurde anlässlich des ersten Besuchs eines Fürsten im Fürstentum Liechtenstein von Fürst Alois II. von Liechtenstein in der Oberamtskanzlei Vaduz unterzeichnet. Seine Brüder und die weiteren Agnaten unterzeichneten das Dokument in den folgenden Monaten. Der Vertrag musste von den beiden Häusern des österreichischen Parlaments genehmigt werden, um in Österreich-Ungarn anerkannt zu werden. Die Genehmigung in Österreich erfolgte mit dem "Gesetz vom 12. Jänner 1893 betreffend die Genehmigung des fürstlich Liechtenstein'schen Familienvertrages vom 1. Augsut 1842". - Das Gesetz und der Familienvertrag sind im österreichischen "Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder" 1893, Nr. 15 publiziert (S. 14 ff.). Die Textwiedergabe folgt dieser Publikation.

Lit.: Georg Schmid, Das Hausrecht der Fürsten von Liechtenstein. Diss. Zürich. In: JBL. 1978, S. 1 ff. Im Anhang (S. 160 ff.) ist der Familienvertrag als Faksimile des Reichsgesetzblattes wiedergegeben.