Der fürst-liechtensteinische Anwalt Heunisch schreibt an Kaiser Karl VI. betreffend den immer noch ausständigen Sitz und die Stimme auf dem Reichstag, die das Haus Liechtenstein eigentlich durch den Kauf von Vaduz und Schellenberg hätte erhalten müssen. Ebenso ist der hohe Kaufschilling für Vaduz noch nicht gerechtfertigt, weil ein großter Teil des Inventars von Schloss Vaduz fehlt und herrschaftliche Güter abhandengekommen sind.


______________