Die Gemeinde Schaan ersucht die Regierung, sich bei der Schweiz um eine längere Offenhaltung der Rheinbrücken in der Nacht zu verwenden


Maschinenschriftliches Schreiben der Gemeindevorstehung Schaan, gez. Vorsteher Friedrich Walser, an die Regierung [1]

 

27.4.1916, Schaan

Bekanntlich werden die liechtensteinisch-schweizerischen Rheinbrücken seit Kriegsausbruch im Auftrage der schweizerischen Militärbehörde um 10 Uhr Abends geschlossen. [2] Bis 16. März d.J. verkehrte in der Richtung Buchs-Feldkirch ein um 11 Uhr 55 Min. Nachts von Buchs abfahrender Zug & hatte ein mit dem letzten Zuge von Rorschach herkommender Reisender aus Liechtenstein noch Gelegenheit, am gleichen Abend über die Grenze nach Hause zu kommen. - Seit 16. März ist jedoch von der k.k. Staatsbahn dieser Nachtzug eingestellt & es ist deshalb bei Einlangen mit dem letzten Zuge in der Richtung Rorschach-Buchs nicht mehr möglich, über die Grenze nach Liechtenstein zu kommen, da jener Zug erst nach 10 Uhr in Buchs eintrifft.

Nachdem die Liechtensteiner bei der gegenwärtigen österr. Grenzsperre [3] sowohl für Arbeiter als Geschäftsleute viel mehr als früher auf den Verkehr mit der Schweiz angewiesen sind, wäre es sehr im Interesse der hiesigen Bevölkerung gelegen, wenn die Sperre der Rheinbrücke um eine Stunde später verlegt würde.

Deshalb wird an die hohe fürstliche Regierung das Ersuchen gestellt, dieselbe möge sich bei der kompetenten schweizerischen Behörde dahin verwenden, dass die Rheinbrücken nach Liechtenstein anstatt um 10 Uhr erst um 11 Uhr geschlossen werden. [4]

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[1] LI LA RE 1916/1758 ad 1717. Stempel der Gemeindevorstehung Schaan. Das Schreiben langte am 29.4.1916 bei der liechtensteinischen Regierung ein. Die Ortsvorstehung Vaduz hatte die liechtensteinische Regierung am 25.4.1916 gleichfalls ersucht, sich für eine längere Offenhaltung der Rheinbrücken bei der zuständigen schweizerischen Behörde zu verwenden (LI LA RE 1916/1717 (Aktenzeichen der Gemeinde Vaduz (249))).
[2] Vgl. die diesbezügliche Kundmachung in: L.Vo., Nr. 35, 29.8.1914, S. 4 („Grenzbesetzung 1914"). Vgl. in diesem Zusammenhang auch LI LA RE 1916/1313: Landesverweser Leopold von Imhof hatte sich mit Schreiben an das Eidgenössische Militärdepartement vom 30.3.1916 erfolgreich dafür verwendet, die Rheinbrücke Balzers-Trübbach für medizinische Notfälle in den Nachtstunden zu öffnen. Zu diesem Zweck war am Brückentor eine Läutvorrichtung mit Verbindung zum dortigen schweizerischen Zollamt erstellt worden.
[3] Vgl. dazu etwa die „Verkehrsbedingungen" des k.u.k. Grenzschutzkommandos Feldkirch vom 12.9.1915 für den Fern- und Grenzverkehr nach den Bestimmungen des Kommandos der Südwestfront, des Landesverteidigungskommandos und den Mitteilungen der Staatsbahndirektion in Innsbruck (LI LA RE 1915/3190 ad 0218).
[4] Die liechtensteinische Regierung (Josef Ospelt) ersuchte das Territorialkommando VII in St. Gallen mit Schreiben vom 2.5.1916, die Rheinbrücken Balzers-Trübbach, Vaduz-Sevelen, Schaan-Buchs und Bendern-Haag abends bis 11 Uhr geöffnet zu halten (LI LA RE 1916/1758 ad 1717 revers). Das Territorialkommando lehnte dieses Ansinnen jedoch mit Schreiben vom 18.5.1916 ab (LI LA RE 1916/2106 ad 1717).